Überbrückungshilfe III

22.01.2021 | Aktuelles

Überbrückungshilfe III

Nach der Überbrückungshilfe I (für die Fördermonate Juni bis August 2020), der Überbrückungshilfe II (Fördermonate September bis Dezember 2020) und der sogenannten November- und Dezemberhilfe, die eigens aufgrund des Teil-Lockdowns ab November bis Mitte Dezember 2020 ins Leben gerufen wurde, steht bereits die nächste Unterstützung in den Startlöchern. Die Überbrückungshilfe III soll den Zeitraum Januar bis Juni 2021 abdecken und enthält für Solo-Selbständige eine zusätzliche Unterstützung: die sogenannte Neustarthilfe. Weiterhin gibt es zusätzliche Sonderprogramme der einzelnen Bundesländer. Sprechen Sie uns bei Bedarf bitte jederzeit an.

Hinweis: Sowohl bei der Überbrückungshilfe III als auch bei der Neustarthilfe handelt es sich um nichtrückzahlbare Zuschüsse. Wichtig ist jedoch, dass sie in richtiger Höhe berechnet werden. Im Folgenden erläutern wir Ihnen die wesentlichen Eckpunkte der Überbrückungshilfe III (Fördermonate Januar bis Juni 2021). Auf die ersten beiden Phasen der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis Dezember 2020) gehen wir nicht mehr gesondert ein. Bitte beachten Sie jedoch die auf Grund technischer Probleme verlängerten Antragsfristen auch bei den bisherigen Hilfsangeboten. Die aktuell laufende November- und Dezemberhilfe kann bis Ende April und die Überbrückungshilfe II noch bis Ende März beantragt werden kann. Sollten Sie hier Unterstützung benötigen, melden Sie sich bitte.

 

I. Wer kann Überbrückungshilfe III beantragen?

Begünstigt sind grundsätzlich - anders als bei den Überbrückungshilfen I und II - alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Mio. €, die in zwei aufeinanderfolgenden Monaten im Zeitraum April bis Dezember 2020 aufgrund der Corona-Pandemie empfindliche Umsatzrückgänge verschmerzen mussten.

Im Haupterwerb tätige Solo-Selbständige und Freiberufler sind ausdrücklich als antragsberechtigt erwähnt. Einleitende Voraussetzung ist, dass diese über einen Sitz oder eine Betriebsstätte im Inland verfügen müssen und bereits vor dem 01.05.2020 am Markt tätig waren. Explizit genannt sind auch gemeinnützige Institutionen, die Kultur- bzw. Veranstaltungswirtschaft sowie die Reisebranche.

Damit werden die Hilfen so angepasst, dass sie besser bei den besonders betroffenen Unternehmen ankommen. Eine Auszahlung an Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb dauerhaft eingestellt oder die Insolvenz beantragt haben, ist ausgeschlossen. Zudem darf sich das Unternehmen am 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden haben. Um die Überbrückungshilfe III zu beantragen, müssen folgende Umsatzrückgänge vorliegen:

- Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis Dezember 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten
ODER
- Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Durchschnitt in den Monaten April bis Dezember 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum
ODER
- Umsatzeinbruch von mindestens 40 % in den Monaten November oder Dezember 2020 (oder zusammen in beiden Monaten) im Vergleich zum jeweiligen Vorjahreszeitraum und kein Zugang zur November- oder Dezemberhilfe

 

II. Welche Kosten sind förderfähig?

Fixkosten
Bei der Überbrückungshilfe III handelt es sich (wie in den ersten beiden Phasen) um einen Fixkostenzuschuss für abschließend genannte Kostenarten. Daher bestimmt sich die Höhe der Überbrückungshilfe III auch maßgeblich nach den entstandenen Fixkosten. Diese werden abhängig vom Umsatzrückgang in prozentualer Höhe gefördert. Welche Kosten im Einzelnen förderfähig sind, können Sie dem Punkt 2.2 entnehmen.

Private Lebenshaltungskosten und ein kalkulatorischer Unternehmerlohn sind grundsätzlich nicht begünstigt.

Hinweis: Im Rahmen der Überbrückungshilfe II gab es hiervon in den Bundesländern Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Thüringen eine Ausnahme (sogenannte Überbrückungshilfe plus). Ob es diese Ausnahme auch für die Phase 3 gibt, ist bislang ungeklärt. Sollten Sie in einem dieser Bundesländer ansässig sein, sprechen Sie uns bitte an, um Einzelheiten zu erfahren.

Liste der förderfähigen Kosten
Die Bundesanweisung enthält eine abschließende Liste von Kosten, die förderfähig sind. Es handelt sich dabei um die folgenden Aufwendungen:

  • -Mieten und Pachten für Gebäude, Grundstücke und Räumlichkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens stehen. Auch Kosten für das häusliche Arbeitszimmer können angesetzt werden.
  • -Weitere Mietkosten
  • -Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen
  • -Finanzierungskostenanteil von Leasingraten
  • -Ausgaben für notwendige Instandhaltung, Wartung oder Einlagerung von Anlagevermögen und gemieteten Vermögensgegenständen, einschließlich der EDV
  • -Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen
  • -Grundsteuern
  • -Betriebliche Lizenzgebühren
  • -Versicherungen, Abonnements und andere feste Ausgaben
  • -Kosten für Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, die im Rahmen der Beantragung der Corona-Überbrückungshilfe anfallen.
  • -Kosten für Auszubildende
  • -Personalaufwendungen im Förderzeitraum (Januar bis Juni 2021), die nicht von Kurzarbeitergeld erfasst sind, werden pauschal mit 20 % der Fixkosten gefördert
  • -Provisionen, die Inhaber von Reisebüros den Reiseveranstaltern aufgrund corona-bedingter Stornierungen zurückgezahlt haben. Anders als bei den Überbrückungshilfen I und II entfällt die Begrenzung auf Pauschalreisen. Weiterhin werden auch kurzfristige Buchungen berücksichtigt. In der Reisebranche sind auch externe sowie durch eine erhöhte Personalkostenpauschale abgebildete interne Ausfallkosten für den Zeitraum März bis Dezember 2020 förderfähig.
  • -Bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen für Hygienemaßnahmen bis zu 20.000 €.
  • -Marketing- und Werbekosten in Höhe der entsprechenden Ausgaben im Jahr 2019
  • -Abschreibungen von Wirtschaftsgütern bis zu 50 %
  • -Unternehmen der Veranstaltungs- und Kulturbranche können für den Zeitraum März bis Dezember 2020 Ausfallkosten geltend machen; förderfähig sind dabei interne und externe Ausfallkosten. Sollte den Kosten ein Vertrag zugrunde liegen, muss dieser vor dem 01.09.2020 geschlossen worden sein. Außerdem müssen die Fixkosten im jeweiligen Fördermonat fällig sein. Auch gestundete Fixkosten aus den Vormonaten können berücksichtigt werden, wenn diese im Förderzeitraum fällig werden.

Beispiel
Frau Schmidt hat monatliche Mietkosten für ihre Geschäftsräume in Höhe von 1.000 €. Die Mieten sind jeweils zum Ersten des Monats fällig. Die Mieten für die Monate Oktober bis Dezember 2020 wurden gestundet und sind nun im Februar 2021 fällig.

Lösung
Die Mieten für die Monate Oktober bis Dezember 2020 sind im Monat Februar 2021 als Fixkosten zu berücksichtigen.

 

III. Wie hoch ist die Förderung

Basierend auf der Höhe des Umsatzeinbruches im Förderzeitraum wird ein gestaffelter Erstattungssatz gewährt, der monatsweise zu berechnen ist.

Erstattungssatz
Dazu ist für die Monate Januar bis Juni 2021 pro Monat der Umsatzeinbruch in Bezug auf den entsprechenden Monat des Jahres 2019 zu berechnen. Die Staffelung gestaltet sich folgendermaßen:

  • -Umsatzeinbruch > 70 %
    → Erstattung von 90 % der Fixkosten
  • -Umsatzeinbruch ≥ 50 % bis ≤ 70 %
    → Erstattung von 60 % der Fixkosten
  • -Umsatzeinbruch ≥ 30 % bis < 50 %
    → Erstattung von 40 % der Fixkosten
  • -Umsatzeinbruch < 30 %
    → keine Erstattung

Hierbei ist für jeden Monat separat der jeweilige Fördersatz zu ermitteln.

Beispiel
Im Jahr 2019 hat der Unternehmer Herr Müller folgende Umsätze erwirtschaftet:

Januar: 20.000 €
Februar: 24.000 €
März: 16.000 €
April: 8.000 €
Mai: 15.000 €
Juni: 18.000 €

2021 betrugen die Umsätze:

Januar: 3.100 €
Februar: 8.000 €
März: 6.300 €
April: 3.200 €
Mai: 8.700 €
Juni: 15.000 €

Lösung
Der Umsatzeinbruch im Januar 2021 beträgt mehr als 70 % verglichen mit Januar 2019; 90 % der im Januar 2021 anfallenden Fixkosten werden daher erstattet. In den Monaten Februar bis April 2021 beträgt der Umsatzeinbruch mehr als 50 %, aber weniger als 70 % gegenüber den entsprechenden Zeiträumen 2019. Daher werden 60 % der in den Monaten Februar bis April anfallenden Fixkosten erstattet. Im Mai 2021 ist der Umsatz gegenüber Mai 2019 um 42 % eingebrochen; es werden daher 40 % der begünstigten Fixkosten im Mai 2021 gezahlt. Im Juni 2021 ist der Umsatz, verglichen mit Juni 2019 um weniger als 30 % zurückgegangen; ein Zuschuss wird daher nicht gezahlt.

 

Höchstbetrag
Jedes Unternehmen kann einen Fixkostenzuschuss von bis zu 1,2 Mio. € für sechs Monate erhalten. Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe pro Monat beträgt allerdings 200.000 €. Höchstbeträge, die von der Unternehmensgröße abhängig sind, gibt es in der dritten Phase - wie noch in der zweiten Phase - nicht mehr.

Für direkt und indirekt von den Schließungen des harten Lockdowns betroffenen Unternehmen (gemäß Beschluss der Bundesregierung vom 13.12.2020) wird der monatliche Höchstbetrag auf 500.000 € erhöht und somit der Maximalbetrag für das erste Halbjahr 2021 auf insgesamt 3 Mio. € festgelegt. Für die von der Schließung betroffenen Unternehmen soll es (ähnlich der November-/ Dezemberhilfe) Abschlagszahlungen geben.

 

IV. Was gilt für verbundene Unternehmen?

Stehen mehrere rechtlich selbständige Unternehmen unter dem beherrschenden Einfluss derselben Person und bedienen diese Unternehmen denselben Markt, liegen verbundene Unternehmen im Sinne der Überbrückungshilfe vor. Dies hat zur Folge, dass die verbundenen Unternehmen als ein Unternehmen behandelt werden.

Für den gesamten Unternehmensverbund ist nur ein Antrag auf Überbrückungshilfe III zu stellen. Die Umsatzrückgänge sowie die Erstattungssätze werden einheitlich für den gesamten Unternehmensverbund ermittelt. außerdem gilt für alle verbundenen Unternehmen zusammen der Höchstbetrag von 200.000 € bzw.500.000 € pro Monat. Fixkosten, die an verbundene Unternehmen gezahlt werden, sind nicht förderfähig.

Beispiel
Im Rahmen einer Betriebsaufspaltung vermietet Frau Meier an ihre GmbH eine Lagerhalle. Die GmbH zahlt dafür eine Miete an Frau Meier.

Lösung
Die Mietzahlungen zählen per se nicht zu den förderfähigen Fixkosten, da Frau Meier die Betriebsgesellschaft beherrscht.

 

V. Wie funktioniert die Antragstellung?

Die Beantragung der Überbrückungshilfe III ist nur durch einen sogenannten prüfenden Dritten, das heißt einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt, möglich.

Hinweis: Solo-Selbständige sollen - wie bei der November- und Dezemberhilfe - bis zu einem Betrag von 5.000 € selbst antragsberechtigt sein. Dazu benötigen sie voraussichtlich ein ELSTER-Zertifikat. Dieses kann hier beantragt werden: https://www.elster.de/eportal/registrierungauswahl/hinweis2

Im Rahmen der Antragstellung sind Angaben zu den Umsatzeinbrüchen in den Monaten April bis Dezember 2020 sowie zu den förderfähigen Fixkosten im Förderzeitraum Januar bis Juni 2021 zu machen. Sollten die Werte bei Antragstellung noch nicht vorliegen, sind sachgerechte Schätzungen vorzunehmen.  

Für die Antragstellung ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen:

1. Zunächst muss der Antrag auf Überbrückungshilfe III aufgrund von Schätzungen und Prognosen gestellt werden.
2. Zeitlich nachgelagert erfolgt eine Schlussabrechnung, in der die tatsächlichen Werte nachgewiesen werden müssen.

 

Fristen
Die Beantragung der Überbrückungshilfen für alle Phasen erfolgt in jeweils unabhängigen Verfahren. Voraussetzung für die Beantragung der Überbrückungshilfe III ist also nicht, dass bereits Überbrückungshilfe I und/oder Überbrückungshilfe II beantragt bzw. ausgezahlt wurde. Sie können die Überbrückungshilfe III demnach komplett unabhängig von den Überbrückungshilfen und II beantragen. Anträge auf Gewährung der Überbrückungshilfe III sollen ab den ersten Wochen des Jahres 2021 möglich sein.

 

Schlussabrechnung
Nach buchhalterischem Abschluss müssen die tatsächlich entstandenen Umsätze und Fixkosten gemeldet und nachgewiesen werden. Diese sogenannte Schlussabrechnung muss ebenfalls zwingend durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt erfolgen. Sollte sich aus der Schlussabrechnung ergeben, dass eine überhöhte Überbrückungshilfe ausgezahlt wurde, hat eine Rückzahlung zu erfolgen. Sollte sich hingegen ergeben, dass die bisher ausgezahlte Überbrückungshilfe zu gering ist, sind nachträgliche Erstattungen nicht möglich.

Beispiel
Frau Schmidt hat bei der Antragstellung angegeben, dass der Umsatzeinbruch verglichen zum jeweiligen Vergleichsmonat 2019 im gesamten Zeitraum Januar bis Juni 2021 insgesamt 80 % beträgt. Die förderfähigen Kosten wurden mit monatlich 3.000 € angegeben. Frau Schmidt wurde eine Überbrückungshilfe von 16.200 € für den Förderzeitraum Januar bis Juni ausgezahlt. Nach Abschluss des Monats Juni 2021 stellt sich heraus, dass der Umsatz in diesem Monat im Vergleich zu Juni 2019 nur zu 50 % zurückgegangen ist. Die übrigen Werte (Umsätze und Fixkosten) konnten bestätigt werden.

Lösung
Frau Schmidt hat zu Recht Überbrückungshilfe III erhalten. Allerdings muss sie 900 € zurückzahlen: Denn für Juni 2021 hätte sie nur eine Überbrückungshilfe von 1.800 € (= 3.000 € x 60 %) erhalten dürfen. Tatsächlich wurden jedoch 2.700 € (= 3.000 € x 90 %) ausgezahlt.

 

VI. Muss die Überbrückungshilfe III versteuert werden?

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Überbrückungshilfe III der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerunterliegt. Sofern es sich beim Antragsteller um einen Gewerbetreibenden handelt, erhöht die Überbrückungshilfe III auch das für die Gewerbesteuer maßgebliche Jahresergebnis. Es fällt jedoch keine Umsatzsteuer an, da der Überbrückungshilfe III kein Leistungsaustausch zugrunde liegt. Damit ist die Überbrückungshilfe nicht steuerbar im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.

 

VII. Neustarthilfe

Solo-Selbständige, darunter Künstler, Moderatoren, Fitnesstrainer usw., haben im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten ggf. nur geringe betriebliche Fixkosten und profitieren daher nur sehr eingeschränkt von den Überbrückungshilfen. Um diese Personengruppe auch zu fördern, wird die bisherige Erstattung von Fixkosten um eine einmalige Betriebskostenpauschale - die Neustarthilfe - ergänzt. Voraussetzung ist, dass im Rahmen der Überbrückungshilfe III keine weiteren Kosten geltend gemacht werden.

Hinweis: Somit schließt die Neustarthilfe die Beantragung der klassischen Überbrückungshilfe III aus. Gerne prüfen wir unter Berücksichtigung der gegebenenfalls möglichen länderspezifischen Förderungen, welcher Antrag für Sie günstiger ist.

 

Wer ist antragsberechtigt?
Die Neustarthilfe kann von Solo-Selbständigen beantragt werden, die ihr Einkommen im Jahr 2019 (für den Fall, dass das Unternehmen bereits 2019 bestand) zu mindestens 51 % aus ihrer selbständigen Tätigkeit erzielt haben.

Die Neustarthilfe wird nur dann in voller Höhe gewährt, wenn der Umsatz des Solo-Selbständigen während des Zeitraums Dezember 2020 bis Juni 2021 im Vergleich zu einem siebenmonatigen Referenzumsatz aus 2019 um mehr als 50 % gesunken ist. Der siebenmonatige Referenzumsatz 2019 wird ermittelt, indem der durchschnittliche Monatsumsatz 2019 berechnet und dann mit dem Faktor sieben multipliziert wird.

Beispiel
Eine Künstlerin hatte im Jahr 2019 insgesamt einen Jahresumsatz von 24.000 € erwirtschaftet. Der siebenmonatige Referenzumsatz berechnet sich wie folgt:

24.000 € ÷ 12 × 7 = 14.000 €

Betroffene, die ihre selbständige Tätigkeit im Zeitraum vom 01.10.2019 bis zum 30.06.2020 aufgenommen haben (und folglich keinen „Jahres“-Umsatz 2019 ermitteln können), können als Referenzmonatsumsatz folgende Rechengrößen zugrunde legen:

-Durchschnittlicher Monatsumsatz Januar und Februar 2020
ODER
-Durchschnittlicher Monatsumsatz des 3. Quartals 2020 (01.07.2020 - 30.09.2020).

 

Höhe der Neustarthilfe
Zwar handelt es sich nach dem Sinn und Zweck der Förderung um einen Betriebskostenzuschuss, tatsächlich orientiert sich die Neustarthilfe aber - anders als die Überbrückungshilfe III - nicht an den tatsächlichen Kosten, welche Solo-Selbständige oftmals gerade nicht haben, sondern am Referenzumsatz. Die Betriebskostenpauschale beträgt einmalig 25 % des siebenmonatigen Referenzumsatzes. Eine Anrechnung auf die Grundsicherung erfolgt wegen der Zweckbindung nicht.

Hinweis: In jedem Fall ist die Neustarthilfe auf 5.000 € gedeckelt; dies entspricht einem Referenzumsatz für 2019 von 20.000 € bzw. einem tatsächlichen Jahresumsatz 2019 von 34.286 €.

 

Auszahlung und mögliche Rückzahlung
Damit die Neustarthilfe ihren Zweck erfüllt und zügig bei den Antragstellern ankommt, soll sie 2021 als Vorschuss gezahlt werden, obwohl die konkreten Umsatzeinbußen während der Laufzeit des Förderzeitraums (bis Juni 2021) noch gar nicht feststehen. Für den Fall, dass der Umsatz bis Juni 2021 entgegen der Erwartungen über 50 % des Referenzumsatzes liegt, muss die Vorschusszahlung anteilig wie nachstehend aufgeführt zurückgezahlt werden:

  • -Beträgt der Umsatz Dezember 2020 bis Juni 2021 50 bis 70 % des Referenzumsatzes, ist ein Viertel der Neustarthilfe zurückzuzahlen.
  • -Beträgt der Umsatz Dezember 2020 bis Juni 2021 mehr als 70 bis zu 80 % des Referenzumsatzes, ist die Hälfte der Neustarthilfe zurückzuzahlen.
  • -Beträgt der Umsatz Dezember 2020 bis Juni 2021 mehr als 80 bis 90 % des Referenzumsatzes, sind drei Viertel der Neustarthilfe zurückzuzahlen.
  • -Liegt der Umsatz Dezember 2020 bis Juni 2021 bei mehr als 90 % des Referenzumsatzes, ist die Neustarthilfe vollständig zurückzuzahlen.

 

Endabrechnung
Nach Ablauf des Förderzeitraums müssen Zuschussempfänger aufgrund des vorläufigen Charakters der Betriebskostenpauschale eine Endabrechnung vornehmen. Dabei liegt die Besonderheit darin, dass etwaige Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit zu den Umsätzen aus selbständiger Tätigkeit hinzuzurechnen sind. Anfallende Rückzahlungen sind der jeweiligen Bewilligungsstelle bis zum 31.12.2021 unaufgefordert mitzuteilen und zu überweisen.

Zwar obliegt diese Endabrechnung der eigenen Verantwortung des Begünstigten, aber es sollen zur Bekämpfung von Subventionsbetrug stichprobenhafte Nachprüfungen stattfinden.

  

Antragsstellung
Zur Endbürokratisierung und zur Vermeidung weiterer Kosten sind Solo-Selbständige auch ohne Einschaltung eines prüfenden Dritten direkt antragsberechtigt. Dafür müssen sie das ELSTER-Zertifikat nutzen. Sollten Sie noch kein ELSTER-Zertifikat besitzt, können Sie sich dieses unter https://www.elster.de/eportal/registrierungauswahl/hinweis2 erstellen.

 

Steuerpflicht
Als Teil der Überbrückungshilfe III unterliegt die Neustarthilfe der Einkommen- und Gewerbesteuerpflicht. Mangels Gegenleistung an den Staat unterliegt sie jedoch nicht der Umsatzsteuer.

 

Sonderfonds für die Kulturbranche
Zur Abfederung des Risikos bei Veranstaltungsplanungen hat die Bundesregierung angekündigt, Bonuszahlungen für Kulturveranstaltungen zu leisten. Derzeit finden dazu noch Arbeiten auf Regierungsebene statt.

 

VIII. Das sollen Sie jetzt tun

Sollten Sie Neustarthilfe beantragen wollen, können Sie dies ohne unser Zutun machen (siehe Kapitel 7.5). Wir bitten Sie jedoch, uns kurz über Ihr Vorhaben in Kenntnis zu setzen, um das Beste Vorgehen für Sie abzustimmen. Beachten Sie bitte auch die Antragsvoraussetzungen und Rechenbeispiele in Kapitel 7.

Hinweis: Sollten Sie Fragen zur Neustarthilfe haben oder Unterstützung benötigen, melden Sie sich gerne bei uns. Zur Beschleunigung des Antragsverfahrens für die Überbrückungshilfe III können Sie uns unterstützen, indem Sie aktiv an der Umsatz- und Fixkostenermittlung mitwirken. Damit Ihr Antrag nach Freischaltung des Antragsportals schnell gestellt werden kann, können Sie Folgendes tun:

  • -Reichen Sie Ihre Buchhaltungsunterlagen für die jeweiligen Monate möglichst frühzeitig bei uns ein. Bitte stellen Sie sicher, dass alle relevanten Belege dabei sind und keine Belege fehlen.
  • -Schätzen Sie möglichst frühzeitig ab, ob die Möglichkeit besteht, dass Sie die Voraussetzungen für die Überbrückungshilfe III erfüllen und halten Sie gegebenenfalls Rücksprache mit uns.

Hinweis: Die Voraussetzungen für die Überbrückungshilfe III wurden gegenüber Phase I und auch Phase II erheblich gelockert. Es ist daher sehr gut möglich, dass Sie die Voraussetzungen für die Phase III erfüllen, obwohl die Voraussetzungen für Phase I und II bei Ihnen nicht vorlagen.

Sobald die Beantragung möglich ist, stellen wir das entsprechende Formular online und werden hierzu ein Informationsschreiben erstellen. Sollten wir für Sie tätig werden reichen Sie uns das Formular zeitnah ausgefüllt und unterzeichnet ein.

 

IX. Infografik

Mit Hilfe folgender Infografik können Sie herausfinden, ob Sie die Förderungsvoraussetzungen erfüllen und in welcher Höhe Sie die Überbrückungshilfe III erhalten können.

Wenn Sie Rückfragen zu den oben genannten Punkten haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir helfen Ihnen gerne.
Alle Angaben haben wir zum aktuellen Stand nach besten Wissen zusammengestellt, allerdings ohne Gewähr.


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17.01.2023 | Aktuelles

Neu ab 01.01.2023: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen elektronisch abgerufen werden

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz "eAU". Die neuesten Hinweise und Anmerkungen sowie alles Wissenswerte was Sie sowohl als Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zu beachten haben, können Sie bei uns auf der nachstehenden Seite erfahren. Rufen Sie uns sonst auch gerne einmal hierzu an.

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22.12.2022 | Aktuelles

Frohe Weihnachten und einen Guten Rutsch wünscht Mönnighoff & Partner

Schöne Weihnachten, Aktuelle Hinweise zu den Öffnungszeiten vor und zwischen den Feiertagen

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22.12.2022 | Aktuelles

Der schnelle Blick - Fahrtenbuch

Möchten Sie bei der Überlassung eines Firmenwagens den Anteil der Privatnutzung mittels Fahrtenbuchmethode ermitteln? Dann erfahren Sie in unserem schnellen Blick, welche formalen Anforderungen das Fahrtenbuch erfüllen muss und welche Pflichtangaben darin zu machen sind. Lesen Sie hierzu auf der nächsten Seite mehr.

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17.11.2022 | Aktuelles

Der schnelle Blick - Doppelte Haushaltsführung

Immer mehr Berufstätige arbeiten weit entfernt von ihrem Wohnort. Für Sie sind die Abzugsmöglichkeiten wichtig, die der Fiskus bei einer doppelten Haushaltsführung einräumt. Lesen Sie nachstehen mehr was zu berücksichtigen ist.

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16.11.2022 | Aktuelles

Wichtige Änderungen für Ihre Lohnabrechnung

Änderungen in der Lohnabrechnung? Worauf Sie jetzt als Arbeitnehmer achten sollten und was Sie evtl. berücksichtigen können und sollten. Lesen Sie auf der nachstehenden Seite mehr.

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24.10.2022 | Aktuelles

Der schnelle Blick - Außergewöhnliche Belastungen; Hinweis Kanzlei geschlossen 31.10.2022

Außergewöhnliche Belastungen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Unsere Infografik erklärt von Beispielen, welche Aufwendungen außergewöhnliche Belastungen sein können, und macht ihnen klar, warum oftmals kein vollständiger Kostenabzug möglich ist. Lesen Sie auf der nächste Seite mehr.

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22.09.2022 | Aktuelles

Der schnelle Blick - E-Fahrzeug Geld verdienen

Mit meinem E-Fahrzeug Geld verdienen? Geht das? Wenn ja, wie? Auf der nächsten Seite können Sie mehr darüber erfahren, wie Sie mit Ihrem E-Mobil Geld machen können und gleichzeitig sogar die Umwelt helfen.

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18.08.2022 | Aktuelles

Standort Hilden, Aktuelle Hinweise zu den Öffnungszeiten und kommende Fortbildungsmaßnahmen

Die Öffnungszeiten in Hilden werden aufgrund von Baumaßnahmen in den nächsten zwei Wochen verändert und auch Fortbildungen gibt es zukünftig bei uns. Lesen Sie mehr auf der nächsten Seite.

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17.08.2022 | Aktuelles

Der schnelle Blick - Transparente Arbeitsbedingungen vom 17.08.2022

Transparente Arbeitsbedingungen? Was genau bedeutet das eigentlich? Was muss als Arbeitgeber beachtet werden? Welche Rechte hat der Arbeitnehmer? Lesen Sie auf der nächsten Seite mehr zu dem Thema.

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29.07.2022 | Aktuelles

Interne Fortbildung; Kanzlei am 29.07.2022 ab 12 Uhr geschlossen

Aufgrund einer internen Fortbildung werden wir am Freitag, den 29.07.2022, unsere Kanzleien in Unterbilk, Vennhausen und Hilden ab 12 Uhr schließen. Bitte beachten Sie, dass wir ab 12 Uhr nicht mehr telefonisch erreichbar sind und auch keine Unterlagen entgegennehmen können. Sollten Sie ein dringendes Anliegen haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an mail@moennighoff.com. Ihr Team Mönnighoff

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21.07.2022 | Aktuelles

Weitere Hinweise zur Energiekostenpauschale

Die angekündigte Energiekostenpauschale ist jetzt von der Bundesregierung beschlossen worden. Welcher Arbeitnehmer Sie bekommen darf und was genau hier von Ihnen noch zu beachten ist, können Sie auf der nächsten Seite entnehmen.

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22.06.2022 | Aktuelles

Wichtige Änderungen im Lohnsteuerrecht: von der Energiekostenpauschale bis zum Mini-Job

Minijob, Midijob, gesetzlicher Mindestlohn was genau muss ein Arbeitgeber überhaupt beachten? Welche Neuigkeiten hierzu sind aktuell. Alles was Sie jetzt wissen sollten, finden Sie von und auf der nachstehenden Seite anhand einiger Infografiken.

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22.06.2022 | Aktuelles

NRW-Soforthilfe; Hinweise zur angeforderten Rückmeldung

Änderungen bei NRW-Soforthilfe! Aktuell werden viele Mandanten angeschrieben die in der Corona-Pandemie die NRW-Soforthilfe erhalten haben. Einige Änderungen müssen vorgenommen werden. Welche genau, entnehmen Sie auf der nachstehenden Seite.

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31.05.2022 | Aktuelles

Wichtige Frist: Überbrückungshilfe IV

Überbrückungshilfe IV - vermutlich die letzte Hilfe für Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler - doch was ist zu beachten? Wann ist der Antrag einzureichen? Gibt es eine Frist? Mehr dazu auf der nachstehenden Seite.

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10.05.2022 | Aktuelles

Erklärung zur Grundsteuerreform - Wir erledigen das für Sie!

In diesem Jahr steht für viele Eigentümer nicht nur die neue Bepflanzung vom Garten oder eine andere Veränderung am Haus bzw. Grundstück an, sondern im Vordergrund steht die Grundsteuererklärung! In diesem Jahr werden die Grundsteuerwerte neu festgestellt. Lesen Sie mehr auf der nächsten Seite oder rufen Sie uns gerne hierzu an.

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09.05.2022 | Aktuelles

Wir bilden uns fort - Öffnungszeiten eingeschränkt

Fortbildung, Schulung, Training, Teambuilding - Stillstand kennen wir nicht! Um Weiterhin auf den neuesten Stand zu bleiben bilden wir uns weiter! Mehr dazu auf der nachfolgenden Seite.

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14.04.2022 | Aktuelles

Der schnelle Blick - Haushaltshilfe im Privathaushalt

Beschäftigen Sie eine Haushaltshilfe ohne Anmeldung? Achtung: Hier können Ihnen empfindliche Strafen drohen! Damit es nicht soweit kommt, stellt unsere Infografik das Haushaltsscheckverfahren als einfache Möglichkeit vor, die Haushaltshilfe legal zu beschäftigen. Zudem erhalten Ihre Sie hier Hinweise zu lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Details. Lesen Sie auf der kommenden Seite mehr.

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16.03.2022 | Aktuelles

Der schnelle Blick - Scheinselbständigkeit

Bei der Beauftragung eines selbständigen Einzelunternehmers besteht oftmals die Gefahr, dass das Finanzamt eine Scheinselbständigkeit annimmt. Lesen Sie auf der nächsten Seite mehr wann es kritisch wird, und sind gewarnt, dass ihr Auftragnehmer bei einer Scheinselbständigkeit sozialversicherungsrechtlich und evtl. auch lohnsteuerlich zu ihrem Arbeitnehmer wird.

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21.02.2022 | Aktuelles

concept4work GmbH - Digitalisierungsberatung

In den letzten Monaten ging die Digitalisierung immer weiter voran. Hierfür haben wir die concept4work GmbH vor fast zwei Jahren gegründet. Eine Gesellschaft für Digitalisierungsberatung die Projekte mit Niveau steuert und das gemeinsam und digital. Lesen Sie auf der nachstehenden Seite mehr.

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17.02.2022 | Aktuelles

Der schnelle Blick - Photovoltaikanlage

Die Photovoltaik erfreut sich nach wie vor großer Beliebtheit. Für ihre Besitzer bedeutet die Anschaffung einer solchen Anlage jedoch auch die Auseinandersetzung mit einigen steuerlichen Herausforderungen. Klicken Sie auf weiter um zu erkennen, was Sie beachten müssen.

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16.02.2022 | Aktuelles

Überbrückungshilfe III Plus und IV

Ende letzten Jahres wurde die Überbrückungshilfe III Plus verlängert. Die Voraussetzungen wurden weitgehend beibehalten. Ergänzend dazu hat die Bundesregierung angesichts der aktuellen Situation sich dazu entschlossen eine weitere Überbrückungshilfe zu starten. Was zu beachten ist und ob Sie die Überbrückungshilfe IV nutzen können, können Sie auf der nächsten Seite herausfinden.

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31.01.2022 | Aktuelles

Lohn News 2022

Lohn-Änderungen 2022. Was genau ist damit gemeint? Was fällt darunter? Vielleicht ein Sachbezug? Mindestlohn? Mehr zu den aktuellen Änderungen im Bereich Lohn lesen Sie auf der nächsten Seite.

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19.01.2022 | Aktuelles

Der schnelle Blick - Mindestlohn 18.01.2022

Es ist wieder soweit! Der gesetzliche Mindestlohn wird sowohl am Anfang dieses Jahres als auch Mitte des Jahres 2022 angepasst. Mehr zum Thema Mindestlohn entnehmen Sie aus dem nachfolgenden Text.

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14.01.2022 | Aktuelles

Standort Vennhausen, Aktuelle Hinweise zu den Öffnungszeiten

Die Kanzlei Vennhausen ist ab Dienstag den 18.01.202 für die nächsten zwei Wochen geschlossen.

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21.12.2021 | Aktuelles

Mönnighoff & Partner wünschen frohe Festtage

Das Jahr 2021 neigt sich dem Ende zu und die Vorweihnachtszeit hat bereits seit ein paar Wochen begonnen. Kurz vor Weihnachten machen daher auch wir ein paar Tage Erholungsurlaub und möchten zeitgleich uns bei Ihnen für eine gute Zusammenarbeit im letzten Jahr bedanken.

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16.12.2021 | Aktuelles

Der schnelle Blick - Bilanz - Unfertige Leistungen und Erzeugnisse

Sie als bilanzierender Mandant stehen jedes Jahr bei der Aufstellung des Jahresabschlusses regelmäßig vor der Aufgabe, Ihre unfertigen Leistungen und Erzeugnisse korrekt zu bewerten. Unsere Infografik informiert Sie über die zulässigen Bewertungsmethoden und gibt Ihnen Gestaltungsmittel zur Steuerung des Gewinnausweises bei längeren Projekten an die Hand. Lesen Sie mehr auf der nächsten Seite.

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16.11.2021 | Aktuelles

Der schnelle Blick - Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeld oder auch nur KUG genannt wurde im vergangenen Jahr als auch noch heute von vielen Arbeitgebern in Anspruch genommen. Hier ist jedoch zu beachten, dass die Agentur für Arbeit prüft, ob die in Anspruch genommenen Leistungen auch rechtens waren bzw. sind. Auf der nachstehenden Seite lesen Sie mehr, was genau Sie als Unternehmer jetzt noch machen sollten bzw. könnten.

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15.10.2021 | Aktuelles

Der schnelle Blick - Kryptowährung

Kryptowährung? Was bedeutet Krypto? Wäre diese Methode der Zahlung für mich interessant? Was gibt es für steuerliche Aspekte die Berücksichtigt werden müssen? Weiteres zu dem Thema entnehmen Sie auf der nachstehenden Seite.

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01.10.2021 | Aktuelles

Tag des Umzugs

Der Umzug ist gestartet. Vor ca. einem Jahr haben wir das Objekt auf der Bahnhofsallee 9 in Hilden erworben. Nach einigen zeitaufwendigen Umbauten werden jetzt auch die restlichen Mitarbeiter von Vennhausen nach Hilden umziehen. Weitere Hinweise zu den Öffnungszeiten können Sie im nachfolgenden Text entnehmen.

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17.09.2021 | Aktuelles

Corona-Pandemie: Neues zur Überbrückungshilfe und Abrechnung der Soforthilfe

Die Überbrückungshilfe III Plus sowie die Neustarthilfe Plus gehen in die Verlängerung. Die Bedingungen zur Antragstellung haben sich weitestgehend nicht geändert. Mehr zum Thema können Sie auf der nächsten Seite als auch in unserem Infodokument entnehmen.

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15.09.2021 | Aktuelles

Der schnelle Blick - Transparenzregister

Seit dem 30.06.2021 gibt es eine Neuerung im Bezug auf das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz. Welche Vorschriften beachtet werden müssen, ob Sie davon betroffen sind und was Sie jetzt machen sollten, erklären wir Ihnen auf der nachstehenden Seite.

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23.08.2021 | Aktuelles

Neuer Standort in Hilden öffnet am Freitag - Teamtag am 26.08.2021

Jetzt wird es offiziell! Das Team Mönnighoff & Partner wird einen weiteren Standort in Hilden eröffnen. Weitere Hinweise zur aktuellen Veränderung und unserem Teamtag finden Sie auf der nachstehenden Seite.

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18.08.2021 | Aktuelles

Der schnelle Blick – Dienstwagennutzung

Dienstwagen? Ja oder Nein? Manche Arbeitgeber bieten Ihren Arbeitnehmern einen Pkw für Dienstfahrten an. Manche Arbeitnehmer dürfen den Pkw auch Privat nutzen. Was hier beachtet werden muss, ist meistens nicht direkt ersichtlich. Auf der nachfolgenden Seite können Sie mehr darüber erfahren.

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14.07.2021 | Aktuelles

Der schnelle Blick - Betriebsveranstaltungen

Seit Anfang dieses Jahres gelten neue Regelungen bei der Besteuerung von Betriebsveranstaltungen. Von wem die Veranstaltung durchgeführt wird (also Arbeitgeber, Betriebsrat oder Personalrat), ist unerheblich. Jedoch erfordert eine Betriebsveranstaltung ein paar Kriterien die unbedingt zu erfüllen sind. Welche das sind und worauf Sie noch zu achten haben, können Sie auf der nächsten Seite entnehmen.

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25.06.2021 | Aktuelles

Der schnelle Blick - Energetische Sanierungsmaßnahmen an Immobilien

Immobilienbesitzer aufgepasst! Renovierungs- und Sanierungsarbeiten sind immer teuer und zeitaufwendig, doch es lohnt sich. Wenn Sie energetisch Modernisieren, schont das nicht nur Ihren Geldbeutel, sondern Sie helfen auch der Umwelt. Welche Voraussetzung zu erfüllen sind, entnehmen Sie auf der nächsten Seite.

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22.06.2021 | Aktuelles

Wichtige Änderungen für (Online-)Händler benötigen Ihre Entscheidungen

Der Onlinehandel boomt. Gerade im letzten Jahr stieg der Nutzen von Onlinegeschäften enorm an. Doch Achtung: Ab dem 01.07.2021 gibt ein neues Mehrwertsteuer-Digitalpaket. Alles Wissenswerte hierzu entnehmen Sie auf der nächsten Seite.

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08.06.2021 | Aktuelles

Softwareumstellung und interne Fortbildung 11.-14.06.2021

Updates, Aktualisierungen, Fortbildungen. Auch das sind Themen, mit denen wir uns beschäftigen. Damit auch wir immer auf dem neusten Stand für Sie sind, gibt es für uns demnächst eine interne Fortbildung. Bitte beachten Sie weitere Hinweise auf der nachstehenden Seite.

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17.05.2021 | Aktuelles

Der schnelle Blick - Gesundheit fördern

Viele von uns verbringen einen großen Teil ihrer Zeit am Arbeitsplatz. Dies kann nach einigen Jahren zu gesundheitlichen Problemen führen, was gleichzeitig zu mehr Krankheitstagen oder Ausfällen führen kann. Doch Sie können als Arbeitgeber vorbeugen! Was halten Sie davon, das Arbeitsumfeld Ihrer Arbeitnehmer so zu gestalten, dass es für den Erhalt der Gesundheit förderlich ist? In unserer neuen Infografik können Sie erkennen, wie Sie die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei fördern können.

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27.04.2021 | Aktuelles

Überbrückungshilfe III - Formular zum Antrag Fassung 2 nebst Infografik

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III wurde vor einigen Tagen noch einmal geändert. Alles Wissenswerte über die neuen Anforderungen können Sie im nachstehenden Informationsanschreiben entnehmen. Eine Infografik für den schnellen Blick rund um die Änderungen liegt ebenfalls vor. Mehr auf der nächsten Seite.

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16.04.2021 | Aktuelles

Der schnelle Blick - Dienstrad

Gerade für kürzere Strecken ist ein (E-)Bike für Arbeitnehmer eine interessante Alternative zum Pkw. Als geldwerter Vorteil statt Barlohn hat die Überlassung eines Jobrads, ob elektrisch verstärkt oder konventionell, durch die Einsparung von Sozialabgaben auch für Arbeitgeber finanzielle Vorteile. In unserer Infografik zeigen wir Ihren was Sie bei der Überlassung von Jobrädern berücksichtigen müssen. Lesen Sie auf der nächsten Seite mehr.

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01.04.2021 | Aktuelles

Mehr Platz für Mandantengespräche und eine weitere Auszeichnung für unsere Arbeit

Top News im Hause Mönnighoff & Partner! Wir vergrößern uns! Ab dem 09.04.2021 begrüßen wir Sie am Standort Düsseldorf-Unterbilk im Nachbarhaus auf der 51 und das als einer der besten Steuerkanzleien in Düsseldorf lt. dem aktuellen Handelsblatt. Lesen Sie gerne auf der nachfolgenden Seite mehr.

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15.03.2021 | Aktuelles

Der schnelle Blick - Homeoffice

Mit der fortschreitenden Corona-Krise wird Homeoffice ein immer größeres Thema. Wie die evtl. hierdurch entstehenden Mehrkosten steuerlich geltend gemachen werden können, können Sie auf der nächsten Seite anhand der Infografik entnehmen.

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08.03.2021 | Aktuelles

Der schnelle Blick - Inventur

Der Newsletter für den schnellen Überblick. Unser zukünftiges monatliches Rundschreiben "Der schnelle Blick" informiert Sie zukünftig über wichtige betriebliche Belange die ein Unternehmen - trotz der aktuelle Corona-Situation - zu berücksichtigen hat. Lesen bzw. schauen Sie sich gerne auf der nächsten Seite mehr zum aktuellen Thema "Inventur" an.

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12.02.2021 | Aktuelles

Überbrückungshilfe III - Formular zum Antrag

Die Überbrückungshilfe III ist seit gestern freigeschaltet. Unternehmen, die von der Corona-Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, können bis zum 31.08.2021 die Überbrückungshilfe III beantragen.

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12.02.2021 | Aktuelles

Steueränderungen 2021

In den vergangenen Wochen hat es zahlreiche gesetzliche Änderungen gegeben. Wir haben Ihnen die wichtigsten Neuerungen in einigen Stichpunkten zusammengestellt.

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22.01.2021 | Aktuelles

Überbrückungshilfe III

Ein Ende der Corona-Pandemie ist noch nicht in Sicht. Die Bundesregierung hat daher die Hilfen verlängert und die Überbrückungshilfe III ins Leben gerufen. Diese soll nun für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 gelten. Für die dritte Phase der Überbrückungshilfe wurden die Zugangsvoraussetzungen erweitert und auch die förderfähigen Fixkosten ergänzt. Daneben wurden für die Reisebranche und für Unternehmen der Veranstaltungs- und Kulturbranche die förderfähigen Kosten erweitert. Auf der nachfolgenden Seite erhalten Sie einen Überblick über die mitunter komplexen Regelungen.

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06.01.2021 | Aktuelles

Wichtige Informationen zu Corona-Unterstützungen

Auch der Jahresbeginn 2021 wird von der Corona-Krise überschattet. Während das Finanzamt die Erleichterungen aus dem Vorjahr weiterlaufen lässt und nun auch die Dezemberhilfe beantragt werden kann, führt der erneute Lockdown und die weiteren Änderungen bei den Fördermaßnahmen zu Unsicherheiten.

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21.12.2020 | Aktuelles

Veränderung der Kanzlei

Kurz vor Jahreswechsel möchten wir uns noch einmal in eigener Angelegenheit an Sie wenden. Mit großer Freude dürfen wir Ihnen mitteilen, dass sich Herr Sascha Beckers entschlossen hat, als Partner in die bisherige Einzelkanzlei Mönnighoff einzusteigen. Wir werden daher ab Anfang 2021 unter Mönnighoff & Partner Steuerberater mbB auftreten.

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09.12.2020 | Aktuelles

Lohn - Neues ab 2021

Auch zum Jahresende 2020 gibt es wieder wichtige Lohn-Änderungen, die wir für Sie in einem kleinen Rundschreiben zusammengefasst haben. Insbesondere betrifft dies auch alle Mandanten, die Kurzarbeit nutzen.

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03.12.2020 | Aktuelles

Die Abrechnung der Soforthilfe ist gestartet

Die Soforthilfe wurde vor kurzem gestartet. Die ersten Anträge werden bereits erstellt und abgegeben. Doch ein paar wichtige Punkte sind zu beachten. Lesen Sie weiter um alle wichtigen Punkte bei der Erstellung der Abrechnung zur Soforthilfe zu berücksichtigen.

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02.12.2020 | Aktuelles

Beantragung der Novemberhilfe

Nach einigen Tagen Verzögerungen können nun auch Anträge für die gesamte Novemberhilfe gestellt werden. Die Novemberhilfe ist die erste Corona-Hilfe für Selbstständige, die grundsätzlich auch zur Deckung privater Lebenshaltungskosten verwendet werden darf. Sie ist mit 75 % vom Umsatz des Vergleichszeitraumes relativ großzügig ausgestattet. Zudem wird sie ergänzend zu einem eventuellen Anspruch auf Grundsicherung oder auf Stipendien bezahlt.

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20.11.2020 | Aktuelles

Corona-Update zur Soforthilfe und zu weiteren Unterstützungsangeboten

In den vergangenen Tagen gab es nun endlich Neuigkeiten zur Endabrechnung der NRW-Soforthilfe 2020. Zudem können bald Anträge für die Novemberhilfe gestellt werden und weitere Maßnahmen für das kommende Jahr sind bereits in Planung. Wir haben die aktuellen Entwicklungen für Sie nachstehend zusammengetragen.

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28.09.2020 | Aktuelles

Das neue/alte Kassengesetz

Als Unternehmer haben Sie derzeit ganz andere Sorgen als die neuesten Vorschriften der ordnungsgemäßen Kassenführung. Trotzdem sollten Sie nicht vergessen, dass die meisten elektronischen Kassensysteme zeitnah mit einer zertifizierten technischen Sicherheitsein-richtung (TSE) ausgestattet werden müssen. Denn das Bundesfinanzministerium hat trotz der Corona-Krise eine Verlängerung der bis zum 30.09.2020 geltenden Nichtbeanstandungsregelung bei fehlender TSE abgelehnt.

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21.09.2020 | Aktuelles

Überbrückungshilfe geht in die Verlängerung

Es gibt gute Nachrichten für durch Corona betroffene Unternehmer. Die ursprünglich nur für die Monate Juni bis August 2020 vorgesehene Corona-Überbrückungshilfe wird bis zum Jahresende 2020 verlängert. Somit können branchenunabhängig Unternehmen zu erleichterten Bedingungen mit existenzsichernden Zuschüssen zu ihren betrieblichen Fixkosten rechnen. Parallel verlängert die Landesregierung die „NRW Überbrückungshilfe Plus“.

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08.06.2020 | Aktuelles

Weitere Auszeichnung für Mönnighoff Steuerberater

Quittungschaos, keinen Überblick über die Finanzen und ständiges Suchen in alten Ordnern - nicht mit den Experten von Mönnighoff Steuerberater. Wir leben Digitalisierung und wurden daher von der Datev als Digitale Kanzlei 2020 ausgezeichnet. Wollen auch Sie Ihre Buchführung neu und digital aufstellen, sprechen Sie uns an. Unsere Digitalieserungsexperten der concept4work GmbH zeigen Ihnen den Weg in die digitale Zukunft.

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08.06.2020 | Aktuelles

Mönnighoff Steuerberater zählt zu den besten Kanzleien in Deutschland

Die führende Wirtschaftszeitung Handelsblatt hat auch in diesem Jahr in einer großen Studie die besten Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Deutschlands ermittelt. Wir von Mönnighoff Steuerberater haben es wie schon im Vorjahr geschafft, die Auszeichnung als eine von nur zehn Kanzleien in Düsseldorf zu gewinnen. Machen Sie sich selbst ein Bild von unserer Leistung und Qualität, denn gemeinsam bringen wir Sie schneller voran.

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08.06.2020 | Aktuelles

Koalition beschließt Konjunkturpaket zur Corona-Krise

Um Unternehmen und Verbraucher weiter zu entlasten, hat sich die Bundesregierung auf ein Konjunkturpaket geeinigt. Viele Details sind noch nicht geklärt und es bleibt abzuwarten, wie die Maßnahmen gesetzlich umgesetzt werden. Hiermit möchten wir Ihnen aber schon einmal eine erste Einschätzung zu den wesentlichen Punkten geben. Zudem verdichten sich die Hinweise, wie mit der bereits ausgezahlten Soforthilfe verfahren wird.

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